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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05   

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https://dejure.org/2007,25343
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05 (https://dejure.org/2007,25343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2007 - 12 A 836/05 (https://dejure.org/2007,25343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 (https://dejure.org/2007,25343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Staatsangehörigenausweises zwecks Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von dem Vater; Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit Volksdeutscher in der Ukraine; Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in der Deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 10 K 1048/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05
    - 5 C 3.05 -, DVBl. 2007, 194 ff., nicht mit dem erforderlichen, vernünftige Zweifel ausschließenden Grad an Wahrscheinlichkeit, vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, a.a.O., davon ausgegangen werden, dass der am 4. September 1955 geborene und zwischenzeitlich verstorbene Vater der Klägerin im Zeitpunkt ihrer Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen ist.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O. - des Großvaters der Klägerin in diese Liste ist nicht - etwa durch Vorlage eines Volkslistenausweises - belegt.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    vgl. hinsichtlich der insoweit fehlenden Indizwirkung auch: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O.

    - 5 C 3.05 -, a.a.O., noch Ungleichbehandlungen wegen divergierender Verwaltungspraxis in einzelnen Bundesländern auftreten, weil dort für Inlandsantragsteller lediglich auf die Ansässigkeit im Reichskommissariat Ukraine und die Erfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Deutschen Volksliste Ukraine, nicht jedoch auf die tatsächliche Eintragung abgestellt wird, um vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auszugehen - wofür allerdings keine Referenzfälle benannt worden sind -, führte dies gleichwohl nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und den hierüber geschützten Anspruch auf Rechtsanwendungsgleichheit.

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05
    - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172 ff.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2004 - 2 BvR 436/04 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 14.11.1988 - 1 BvR 1298/88
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05
    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 1988 - 1 BvR 1298/88 -, HFR 1989, 683 ff.
  • OG DDR, 23.07.1963 - 1 Zst (I) 1/63

    Hans Globke

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 836/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin in Kopie vorgelegten Strafurteil des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik aus dem Jahr 1963 - 1 Zst (I) 1/63 - gegen den damaligen Staatssekretär im Bundeskanzleramt Globke.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, BVerwGE 126, 283, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. April 2008 - 12 A 2336/06 -, juris, Rn. 19, vom 10. März 2008 - 12 A 3158/06 -, juris, Rn. 14, und vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 -, juris, Rn. 15.

    OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2007, a. a. O., Rn. 51 ff.; Bundesarchiv, Schreiben an das Bundesverwaltungsamt vom 10. November 1970, S. 3 (Bl. 201 der Beiakte Heft 3b).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 12 A 1548/06

    Voraussetzungen eines Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach der

    Denn von Verfassungs wegen besteht kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht und Fehlerwiederholung, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 1988 - 1 BvR 1298/88 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 -.

    vgl. zur ausführlichen Auseinandersetzung mit den vom Kläger zitierten sowie weiteren Quellen: OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 -.

    Diese sind indes nicht überdurchschnittlich schwer zu klären, da die für die Überzeugungsbildung des Gerichts notwendigen Umstände durch eine sorgfältige Analyse der vorliegenden Dokumente und Schriftstücke ohne besondere Schwierigkeiten zu ermitteln sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 19 A 3138/03
    Dazu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 12.7.2007 - 12 A 836/05 -, juris, Rdn. 31 ff.

    - 12 A 836/05 -, juris, Rdn. 51, 54 ff.

    - 12 A 836/05 -, juris, Rdn. 83.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - 12 A 3158/06

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beweislast für eine Eintragung in

    Von Verfassungs wegen besteht kein Anspruch auf Gleichheit im Unrecht und Fehlerwiederholung, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 1988 - 1 BvR 1298/88 -, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 12 A 836/05 -.
  • VG Köln, 07.06.2011 - 7 K 585/10

    Aus Russland stammender und in Hannover wohnhafter Student ist wegen fehlendem

    Die - nichts rechtsgültige - Eintragung in die Abteilung 3 der Volksliste der Ukraine lässt ebenfalls nicht auf eine deutsche Volkszugehörigkeit schließen, weil dort nur Deutschstämmige mit zweifelhafter Volkszugehörigkeit aufgenommen wurden, vgl. OVG NW, Beschluss vom 12.07.2007 - 12 A 836/05 - .
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